Autogenes Training für Unternehmen und ihre Mitarbeiter

 

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Durch die stetig ansteigenden Krankenstände auf dem Arbeitsmarkt, wird der Aspekt der Gesundheitsförderung in Unternehmen und die dazu gehöhrende Verantwortung der Arbeitgeber ihren Mitarbeitern gegenüber immer wichtiger. Leistungsfähigkeit, Kreativität und Ausdauer kann nur aus einer Abwechslung von Anspannung und Entspannung entstehen. In einer Zeit, in der von Mitarbeitern immer öfter schnelle Reaktionen und ein hohes Maß an Flexibilität und Auffassungsvermögen gefordert ist, ist es ebenso wichtig für Entspannung zu sorgen um präventiv stressbedingte Krankheiten zu reduzieren oder ganz aus zu schließen.
Das Autogene Training (AT) ist eines der bekanntesten Entspannungsverfahren überhaupt. Es beruht auf den Ergebnissen der Hypnoseforschung zu Beginn des 20. Jahrhunderts und steht in der Tradition der abendländischen Meditation. Mit Hilfe von einfachen, täglich anwendbaren Übungen, bietet AT die Möglichkeit für jeden, Entspannung als wirksame Vorbeugung stressbedingter Erkrankungen kennen zu lernen.
Im Autogenen Training tanken Ihre Mitarbeiter/Führungskräfte neue Energien und erlernen die Selbstentspannung für den beruflichen Alltag. Unsere Entspannungskurse sind regelmäßige Gruppenveranstaltungen. Sie sind so aufgebaut, dass die Teilnehmer an sechs Terminen eine Methode so kennenlernen, dass sie danach in der Lage sind, diese selbständig anzuwenden. Die Kurse finden im wöchentlichen Abstand statt.

 

Kurse zur Gesundheitsförderung sind aktive Beiträge zur  Gesundheitsbildung. Sie werden von den Krankenkassen unterstützt. Diese sind gesetzlich verpflichtet, ihren Mitgliedern einmal jährlich eine Maßnahme zur Gesundheitsförderung zu erstatten. Damit die Krankenkassen die Leistungen übernehmen können, müssen qualitätssichernde Regeln eingehalten werden. Das betrifft z.B. die Ausstattung der Räume und die Qualifikation der Dozenten. Wir erfüllen diese Regeln selbstverständlich.

 

Sie können unsere Angebote an verschiedenen Standorten wahrnehmen. Die Kurse können in den Räumen des Institutes Ruhr aber auch direkt in Ihrem Unternehmen stattfinden.

 

Der Leiter des Instituts Roman Simeunovic, Gesundheitswissenschaftler und Heilpraktiker ist NLP Lehrtrainer und Lehrcoach DVNLP, außerdem NLP Therapeut, DGNLPt und Zertifikatsinhaber des European Psychotherapy Certificates (ECP). Die Trainer des Ausbildungsinstituts Ruhr sind neben ihrem Hochschul- oder Berufsabschluss in mehreren Methoden der Psychologie, Psychotherapie, Psychotraumatologie, Erwachsenenbildung, Hypnotherapie, NLP etc. fortgebildet und langjährig erfolgreich als Trainer und Ausbilder, Entwickler, Buchautoren und Therapeuten tätig.

 

Informationen zur Finanzierung


 

500,-  Eurosteuerfrei pro Mitarbeiter pro Jahr für Maßnahmen der Gesundheitsförderung! Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer profitieren von Maßnahmen zur Gesundheitsförderung – das ist wissenschaftlich bewiesen und mittlerweile allgemein anerkannt. Um das Angebot arbeitgeberfinanzierter Leistungen zur Gesundheitsförderung zu erhöhen, wurde zum 1. Januar 2009 ein Steuerfreibetrag von 500,- Euro pro Mitarbeiter und Jahr eingeführt. Durch den Freibetrag entfällt für die Unternehmen die Notwendigkeit nachzuweisen, dass die Leistungen - wenn sie einkommensteuerfrei bleiben sollen - im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse liegen.

Was gefördert wird!
Steuer- und sozialabgabenfrei sind nach § 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz (EStG) „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genügen, soweit sie 500 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen.“ Das bedeutet, dass die Maßnahmen die im „Leitfaden Prävention“ des GKV-Spitzenverbandes formulierten Qualitätskriterien erfüllen müssen. Hierzu zählen unter anderem:

  • Bewegungsprogramme
  • Ernährungsangebote
  • Suchtprävention
  • Stressbewältigung

Steuerlich begünstigt sind auch Barzuschüsse des Arbeitgebers an Mitarbeiter für Gesundheitsprogramme, die diese extern wahrnehmen und selbst bezahlen. Falls die Aufwendungen höher als 500 Euro sind, ist nur der übersteigende Betrag steuerpflichtig.

Wie können Unternehmen davon profitieren?
Maßnahmen der Gesundheitsförderung bleiben bereits vor Einführung des Freibetrages steuerfrei, wenn der Arbeitnehmer nicht bereichert wurde oder die Leistung im ganz eigenbetrieblichen Interesse lag. Ein Vorteil für die Unternehmen ist, dass bei Anwendung des Freibetrags Einzelfall-Prüfungen wegfallen, ob eine Präventionsmaßnahme zum Arbeitslohn zählt oder nicht. Zudem ist das finanzielle Risiko der „Lohnsteuerhaftung“ entfallen, das heißt Steuern und Sozialabgaben nachzahlen zu müssen, falls der Nachweis des ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesses vor dem Finanzamt scheitert. Den Beschäftigten kann eine größere Bandbreite von Maßnahmen steuerfrei angeboten werden, denn für bestimmte Maßnahmen wie beispielsweise Tabakentwöhnungskurse konnte zuvor keine Steuerbefreiung erreicht werden. Insbesondere für kleinere Unternehmen kann die Möglichkeit Barzuschüsse zu gewähren attraktiv sein, weil sie nicht in dem Maße wie größere Unternehmen in der Lage sind, eigene Maßnahmen anzubieten.

Welche Nachweise müssen geführt werden?
Auch bei Anwendung des neuen Steuerfreibetrags liegt die Nachweispflicht beim Arbeitgeber, der die steuerfreien Bezüge im Lohnkonto des Arbeitnehmers als „steuerfreie Sonderleistung zur Gesundheitsförderung“ aufzeichnen sollte. Einige Auslegungsfragen zu den mit der Steuerbefreiung verbundenen Aufzeichnungspflichten können noch nicht eindeutig beantwortet werden, weil es bislang keine offiziellen Verwaltungsanweisungen dazu gibt.

 

Quelle: DNBGF

 
 

Was immer du tun kannst

oder erträumst zu können,

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Johann Wolfgang von Goethe